Versicherungsleistungen der Pflegeversicherung und Krankenkassen


Im Pflegefall kann die notwenige Versorgung hohe Kosten verursachen. Aus diesem Grund wird ein Teil dieses Pflegerisikos über die soziale Pflegeversicherung sowie die gesetzlichen Krankenkassen abgesichert. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick über die Versicherungsleistungen im Pflegefall geben.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig ist, wem es aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung nicht möglich ist, sich selbstständig um die Körperpflege, Ernährung oder Mobilität zu kümmern. Ein pflegebedürftiger Mensch benötigt daher Hilfe im erheblichen oder höheren Maße. Diese Bedürftigkeit muss auf Dauer, das heißt voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

Pflegegrade

Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Leistungen der Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege

Wer pflegebedürftig ist und das gewohnte Umfeld nicht verlassen möchte, also eine ambulante Pflege in Anspruch nimmt, kann Pflegegeld für die Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder andere private Betreuer erhalten.

Werden Pflegebedürftige zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst wie Medicus betreut, können Sie monatlich Pflegesachleistungen zur Vergütung der Dienstleistung beanspruchen. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Pflegeversicherung ab.

Pflegegeld und Pflegesachleistung können kombiniert werden, sodass ein Teil der Pflege durch Angehörige und der andere Teil durch den ambulanten Pflegedienst geleistet wird.

Ist die pflegende Person einmal krank oder im Urlaub, springt für die Pflegegrade 2 bis 5 die Verhinderungspflege ein: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr.

Mit dem Entlastungsbetrag von monatlich maximal 125 Euro sollen Pflegebedürftige in ambulanter Pflege bzw. deren Pfleger entlastet werden. Der Betrag, der zweckgebunden gezahlt wird, kann beispielsweise für einen Pflegebegleiter oder die hauswirtschaftliche Versorgung eingesetzt werden.

Da bei der ambulanten Pflege ständig Hilfsmittel wie Windeln, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel benötigt werden, zahlt die Pflegeversicherung monatlich 40 Euro für diese Pflegehilfsmittel

Auf Antrag übernimmt die Pflegeversicherung außerdem bis zu 4.000 Euro für die Wohnungsanpassung, zum Beispiel für ein barrierefreies Badezimmer. 

Die aktuellen Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Leistungen der Krankenkasse

Kann ein Krankenhausaufenthalt durch häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden, können die Krankenkassen die Pflegekosten für bis zu sechs Wochen übernehmen.

Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden und kann, wenn notwendig, neben der Behandlungspflege auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beinhalten.

Mit dieser Krankenkassenleistung sollen auch Menschen versorgt werden, die nicht pflegebedürftig sind, nach einer Operation oder wegen einer schweren Erkrankung jedoch vorrübergehend Pflege benötigen. Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Patient, noch andere im Haushalt lebende Personen die Pflege im erforderlichen Umfang leisten können.

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