Alltagsbetreuung, Verhinderungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung


Das Team von Medicus ambulanter Alten- und Krankenpflege unterstützt hilfs- und pflegebedürftigen Menschen, ihren Alltag zu bewerkstelligen – ob als Verhinderungspflege oder als zusätzliche Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Wenn Angehörige eine pflegebedürftige Person versorgen, ist die Angst vor dem Ausfall des Pflegenden oftmals groß. Wer hilft, wenn der Pflegende einen Termin wahrnehmen muss, selbst einmal krank oder im Urlaub ist?

Dank der im § 39 im Sozialgesetzbuch geregelten Verhinderungspflege springen unsere examinierten Pflegekräfte in diesen Fällen als Stellvertretung ein, sodass pflegende Angehörige beruhigt ihre Termine wahrnehmen, in den Urlaub gehen oder sich auf ihre Heilung konzentrieren können. Die Verhinderungspflege greift für einige Stunden, Tage oder auch Wochen und für bis zu insgesamt sechs Wochen im Jahr.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Das Team vom Medicus Pflegedienst ist überzeugt, dass sich Zwischenmenschlichkeit, persönliche Nähe und Aufmerksamkeit positiv auf pflegebedürftige Menschen auswirkt. Deshalb bieten wir mit unseren zusätzlichen Betreuungsleistungen zubuchbare Optionen an, die pflegende Angehörige entlasten und das selbstständige Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich erlauben. Mit Engagement und Herz gehen unsere Alltagsbegleiter auf individuelle Bedürfnisse ein.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

  • Spaziergänge
  • Lesestunden
  • Spiele
  • Unterhaltung
  • Fotos anschauen
  • und vieles mehr

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung wie das Erledigen von Einkäufen und Besorgungen sowie das regelmäßige Reinigen der Wohnung ist ein wichtiger Teil der häuslichen Pflege, der das selbstständige Leben im gewohnten Umfeld ermöglicht.


Ist es dem Pflegebedürftigen nicht mehr möglich, den Haushalt selbst zu organisieren, kann die hauswirtschaftliche Versorgung durch unseren Pflegedienst als Privatleistung gebucht werden. Liegt eine Pflegestufe vor, werden die hauswirtschaftlichen Leistungen von der Pflegekasse übernommen.

Gerne beraten wir Sie rund um unsere Entlastungenleistungen.

Rufen Sie uns einfach an!